Einsatz von Hunden und Pfefferspray: Polizei hat keine Zweifel an Rechtmäßigkeit der Maßnahmen

Die Polizei habe die Situation "effektiv entschärft". Die eigenen Videos dürften aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht öffentlich gemacht werden.

Polizei und Demonstranten standen sich am Samstag mehrfach gegenüber. Zumeist endete dies friedlich.
Polizei und Demonstranten standen sich am Samstag mehrfach gegenüber. Zumeist endete dies friedlich. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es Kritik am Einsatz der Polizei bezüglich der Auflösung einer Blockade gegen den AfD-Landesparteitag am vergangenen Samstag, bei dem auch Hunde und Pfefferspray eingesetzt wurden (regionalHeute.de berichtete). Auch die Polizei hatte bereits berichtet, wieso aus ihrer Sicht der Einsatz nötig war. Auch in der Einsatznachbereitung sei man zu dem Schluss gekommen, dass es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gebe. Das teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit.


Während die zwei Versammlungen am Madamenweg weitestgehend störungsfrei verlaufen seien, habe der südliche Bereich der Milleniumhalle größeren Zulauf von Personen erhalten, die dem linken Spektrum zuzuordnen seien. Die in diesem Bereich angemeldete Versammlung des Bündnisses gegen Rechts sei durch die Versammlungsleiterin eröffnet und nach Verlesen der Auflagen sofort für beendet erklärt worden, so dass sie als Verantwortliche nicht mehr zur Verfügung gestanden habe. Anschließend seien Blockaden in der Emsstraße errichtet worden, um den Delegierten den Zugang zu ihrem Parteitag zu erschweren. Eine etwa 20-köpfige Personengruppe sei an Fahrzeuge herangegangen und habe zum Teil dagegen geschlagen und getreten. Autotüren seien aufgerissen worden, unabhängig davon, ob sich Delegierte oder aber unbeteiligte Bürger in den Fahrzeugen befanden.

"Polizei wurde umringt und bedrängt"


Als eine Gruppe von etwa 50 bis 60 Delegierten zu Fuß vom Emsviertel in Richtung ihres Versammlungsortes gehen wollte, weil ein Durchkommen mit ihren Fahrzeugen nicht mehr möglich war, seien sie von mehreren Personengruppen erneut aufgehalten, umringt und angepöbelt worden. Polizeikräfte hätten die AfD-Teilnehmer geschützt. Hierzu habe es keine Alternativen gegeben, da auch der Weg zur Versammlung durch das Versammlungsgesetz geschützt werde. In diesem Augenblick seien Polizeikräfte ebenso umringt und bedrängt worden.

Um diese Gefährdungslage unverzüglich zu beenden und nicht weiter eskalieren zu lassen, sollten die Delegierten schnellstmöglich durch die Polizei zum Millenium Event Center begleitet werden, und die Protestler seien zunächst verbal aufgefordert worden, den Weg hierfür freizugeben. Als die Gegendemonstranten den mehrfachen Aufforderungen nicht nachgekommen seien, habe der Gesamteinsatzleiter die Anwendung unmittelbaren Zwangs freigegeben. Die Polizeibeamten und deren Zugführer hätten dabei zuvor mehrfach den Einsatz von Diensthunden und anderen Zwangsmitteln angedroht.

"Situation wurde effektiv entschärft"


Da auch diese Ankündigung keinerlei Wirkung erzeugt habe, seien die Hunde, wie auf den Videos zu sehen ist, eingesetzt worden. Mehrere Diensthunde, die Beißkörbe trugen, hätten die Personen zurückgedrängt. Hierbei sei auf eine abgestufte Anwendung der vorhandenen Zwangsmittel geachtet worden. Erst als der Einsatz der Hunde nicht den erwünschten Erfolg zeigte, setzte die Polizei auch Pfefferspray gegen die Personen ein. Daraufhin gaben die Gegendemonstranten die Straße frei, so dass die Polizei mit den AfD-Delegierten ihren Weg in Richtung Versammlungsstätte fortsetzen konnte. Die Situation sei somit effektiv entschärft gewesen und es habe in der Folge keine weiteren ähnlichen Momente gegeben. Die Lage vor Ort habe sich schlagartig beruhigt. Der Polizei seien aus diesem Geschehen keinerlei Verletzungen auf Seiten der Gegendemonstranten bekannt geworden. Daher bestünden keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen.

Auf Grund der hier geschilderten Geschehnisse ermittele die Polizei gegen mehrere Gegendemonstranten. Die von der Polizei gefertigten Videoaufnahmen seien Bestandteil der Ermittlungen und könnten daher aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Tiere AfD Polizei Hund