Wahlleitung soll ins Organisationsdezernat zurückkehren

Wegen der Kandidatur des jetzigen Oberbürgermeisters hatte es eine temporäre Umbesetzung gegeben - die soll nun wieder rückgängig gemacht werden.

Rathaus Braunschweig.
Rathaus Braunschweig. | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Die Gemeindewahlleitung der Stadt Braunschweig soll in Fortführung der langjährigen Braunschweiger Praxis wieder dem Organisationsdezernat übertragen werden. Das schlägt der Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum dem Rat zur Beschlussfassung vor. Die Stadt informierte darüber in einer Pressemitteilung.



Von 2001 bis 2021 war gemäß Ratsbeschluss in Braunschweig der Organisationsdezernent zugleich Wahlleiter und als solcher für die Organisation aller politischen Wahlen zuständig. Aufgrund der eigenen Kandidatur des damaligen Stadtrates und Gemeindewahlleiters Dr. Thorsten Kornblum für die Oberbürgermeisterwahl 2021 musste eine neue Gemeindewahlleitung berufen werden, da Wahlbewerber nicht gleichzeitig Wahlleiter sein können. Mit Ratsbeschluss wurde die Gemeindewahlleitung an den Ersten Stadtrat Christian Geiger übertragen. Nachfolgend wurde Geiger auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Landeswahlleitung auch zur Kreiswahlleitung für die Bundestagswahl 2021 und die Landtagswahl 2022 berufen.

OB Dr. Kornblum: "Mein herzlicher Dank gilt Herrn Erstem Stadtrat Geiger für seine Bereitschaft, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters vorübergehend mit zu übernehmen, und für die reibungslose Durchführung der politischen Wahlen, der aktuell laufenden Schöffenwahl sowie des Zensus während seiner Amtszeit."

Wahlleitung soll zurückkehren


Nachdem die Stelle des Dezernenten für Personal, Organisation, Digitalisierung und Ordnung mit Dr. Tobias Pollmann neu besetzt ist, soll dieser künftig in der Tradition seines Dezernats die Aufgabe der Wahlleitung übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht weiterhin vor, dass Michael Walther stellvertretender Wahlleiter bleibt. Walther ist als Leiter des Referats Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung für die Stelle Wahlen und damit für die Geschäftsstelle der Wahlleitung zuständig.

Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 16. Mai. Weitere Einzelheiten in anhängender Beschlussvorlage 23-20928.


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