Region. Flüssiggasanlagen sorgen für Komfort beim Campen – doch was, wenn Schläuche porös werden oder Dichtungen versagen? Ab dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne gültige Plakette in den Campingurlaub fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch gefährliche Zwischenfälle.
Defekte Flüssiggasanlagen sind eine ernstzunehmende Gefahr. Doch was genau ändert sich für Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzende ab dem Sommer? Marc Winkler, Leiter der TÜV NORD Station Wolfenbüttel-Halchter beleuchtet die Neuregelung und gibt Tipps, wie man sich optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Was ändert sich für Fahrzeughalter?
Bisher war die Gasanlagenprüfung nur für Wohnmobile verpflichtend, für Wohnwagen galt sie lediglich als Empfehlung. Jetzt wird sie jedoch für beide Fahrzeugtypen zur Pflicht. Die Kontrolle kann unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen und muss alle zwei Jahre wiederholt werden. „Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, setzt sich und andere einem unkalkulierbaren Risiko aus“, warnt Marc Winkler.
Übergangsfrist beachten – rechtzeitig prüfen lassen
Besitzerinnen und Besitzer eines mobilen Heims, die die Flüssiggasanlage an ihren Fahrzeugen regelmäßig prüfen lassen, müssen erst dann zur nächsten Kontrolle, wenn die Frist von 24 Monaten seit der letzten Prüfung abgelaufen ist. Wer die Anlage bislang nicht hat kontrollieren lassen, muss spätestens bis zum 19. Juni 2025 vorstellig werden.
In diesen drei Situationen ist eine Gasprüfung zudem notwendig:
• Vor der ersten Inbetriebnahme – in der Regel übernimmt dies der Händler.
• Nach Umbauten oder Änderungen an der Gasanlage, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
• Vor der Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung.
Wie lange dauert die Kontrolle der Gasanlage?
„Unsere Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure kontrollieren anhand eines fest definierten Plans sämtliche Bauteile wie Dichtungen, Schläuche und Sicherheitsventile, um die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten“, erklärt der TÜV-Experte. Die Abnahme dauert rund 20 bis 45 Minuten. Wer die Prüfung versäumt, riskiert Konsequenzen.
Sicher durch die Prüfung: Eine Checkliste
Ein reibungsloser Ablauf der Gasanlagenprüfung beginnt mit guter Vorbereitung. Marc Winkler empfiehlt, diese Punkte vorab zu klären:
✓ Sind die Gasflaschen aufgefüllt und korrekt angeschlossen?
✓ Funktionieren alle Gasgeräte einwandfrei?
✓ Ist die Batterie ausreichend geladen? (Hinweis: Nicht erforderlich bei Piezo-
Zündern)
✓ Sind Druckminderer und Anschlussschläuche nicht älter als zehn Jahre?
✓ Liegen alle benötigten Unterlagen vor?
✓ Gelbes Prüfbuch oder Erstbescheinigung des Herstellers nach DIN EN 1949
✓ Zertifikate neu eingebauter Gasgeräte für die Eintragung in die Prüfbescheinigung
Und wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
Wenn ein Wohnmobil oder Wohnwagen die Gasprüfung nicht besteht, hat dies zunächst keinen direkten Einfluss auf die Hauptuntersuchung, da die Gasanlagenprüfung G607 unabhängig von der HU durchgeführt wird. „Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Bestimmte Bauteile der Gasanlage, wie etwa die Heizung, werden im Rahmen der HU geprüft. Werden dort sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, kann dies dazu führen, dass das Fahrzeug die HU nicht besteht“, so der Stationsleiter.
Ist die Gasanlage selbst betroffen und birgt der Mangel ein Sicherheitsrisiko, wird dies in der Prüfbescheinigung unter „Bemerkungen“ notiert. In diesem Fall darf die Anlage dann nicht mehr in Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben ist. Kommt es ohne gültige Gasprüfung zu einem Unfall, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – der Versicherungsschutz erlischt. „Zudem verweigern viele Campingplatzbetreibende Fahrzeugen ohne gültige Gasprüfung die Einfahrt“, weiß Winkler.
Termin sichern – bevor es eng wird
Vor allem zum Saisonbeginn sind Prüfstellen schnell ausgebucht. „Die Kontrolle dauert nicht lange, aber sie kann im Ernstfall Leben retten“, so Winkler. Ein frühzeitiger Prüftermin gibt Sicherheit für die Reise. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Kundinnen und
Kunden am besten den kostenlosen Terminservice unter der Rufnummer 0800 8070600 oder unter www.tuev-nord.de nutzen.