Nationalpark Harz: Wichtige Verhaltensregeln beim Besuch im Schutzgebiet

Der Nationalpark Harz ist ein international anerkanntes Schutzgebiet höchster Schutzklasse. Mehr als 10.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten finden hier ein geschütztes Zuhause, darunter viele seltene und vom Aussterben bedrohte Arten.

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Der Brocken - ein beliebtes Ausflugsziel bei Wanderern.
Der Brocken - ein beliebtes Ausflugsziel bei Wanderern. | Foto: Matthias Kettling

Harz. Geprägt von dichten Buchen- und Fichtenwäldern sowie seinen landschaftsprägenden Klippen nimmt der Nationalpark Harz eine Fläche von 247,03 km² ein. Gebildet wurde er im Jahr 2006 durch den Zusammenschluss zweier einzelner Nationalparks aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als länderübergreifende Behörde.



Als beliebtes Ausflugsziel enthält dieser besondere klimatische Bedingungen, unter denen auch ein optischer Effekt durch Halos zustande kommt - das sogenannte "Brockengespenst". Doch weitaus unheimlicher als dieses Phänomen sind die voranschreitenden Zerstörungen durch Borkenkäfer, wiederkehrende Waldbrände und illegale Müllentsorgungen. Vor diesem Hintergrund hat regionalHeute.de beim Nationalpark Harz nachgefragt, was Touristen bei einem Besuch unbedingt wissen und beachten müssen.

Sicher auf den Pfaden: Das strikte Wegegebot


Im Herzen des Nationalparks gilt ein unmissverständliches Wegegebot. Ein rund 600 Kilometer langes Netz gut beschilderter Wanderwege erschließt die beeindruckende Bergwildnis. Zum Schutz der sensiblen Natur ist es unerlässlich, dass Besucher auf diesen ausgewiesenen Pfaden bleiben. Die deutlichen Markierungen an den Wegweisern dienen ihrer Orientierung. Auf den meisten Routen ist auch das Radfahren erlaubt, wobei Wanderer stets Vorrang haben. Einige wenige Wege sind aus Sicherheitsgründen für Radfahrer gesperrt. Das Reiten ist ausschließlich auf speziell gekennzeichneten Wegen gestattet.

Rücksichtsvoll unterwegs: Hunde gehören an die Leine


Vierbeinigen Begleiter sind im Nationalpark Harz willkommen. Der Nationalpark Harz bittet jedoch eindringlich, die Hunde ausnahmslos und ganzjährig an der Leine zu führen. Diese Regelung dient dem Schutz der Wildtiere, die durch freilaufende Hunde gestört oder gejagt werden können. Zudem können unangeleinte Hunde bei Begegnungen mit Luchs, Wildschwein und Co. selbst in Gefahr geraten.

Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Pixabay


Gemeinsam gegen die Flammen: Waldbrandprävention


Waldbrände sind in unseren gemäßigten Breiten selten natürliche Ereignisse. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Zündquellen, denn die Hauptursache für Waldbrände ist leider oft menschliches Handeln.


Symbolfoto.
Symbolfoto. Foto: Pixabay



Feuer und Glut tabu: Offenes Feuer, Grillen und der Betrieb von Outdoor-Kochern sind im gesamten Nationalparkgebiet ganzjährig strengstens untersagt.

Rauchen nur eingeschränkt: Auch das Rauchen ist nur in bestimmten, ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Die glimmende Spitze einer Zigarette oder Funken können ausreichen, um einen verheerenden Brand zu entfachen.

Parken mit Bedacht: Vermeiden Sie es, Ihr Fahrzeug über trockenem, trockenem Gras abzustellen. Der heiße Katalysator kann das leicht entzünden.

Freie Bahn für Einsatzkräfte: Achten Sie darauf, dass Zufahrtswege zu den Wäldern stets frei bleiben, damit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im Notfall ungehindert passieren können.

Abfall als Brandrisiko: Werfen Sie keine Glasflaschen oder Getränkedosen achtlos weg, da diese in der Sonne wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Sollten Sie einen Waldbrand oder eine ungewöhnliche Rauchentwicklung bemerken, zögern Sie nicht und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

Störungsfreier Luftraum: Drohnen verboten zum Schutz der Fauna


Der Einsatz von ferngesteuerten Fluggeräten wie Drohnen ist im gesamten Nationalparkgebiet untersagt. Diese Maßnahme diene dem Schutz der sensiblen Tierwelt, insbesondere seltener Vogelarten, vor unnötigen Störungen ihres Lebensraumes.

Schutz der Gewässer: Betreten und Befahren untersagt


Die natürlichen Gewässer innerhalb des Nationalparks genießen besonderen Schutzstatus. Das Befahren mit Booten, Stand-up Paddle Boards oder ähnlichen Wasserfahrzeugen ist nicht gestattet. Im Winter ist das Betreten der Eisflächen aus Sicherheitsgründen untersagt.

Die Okertalsperre im Harz - Auch der vergangene September war wieder sehr trocken.
Die Okertalsperre im Harz - Auch der vergangene September war wieder sehr trocken. Foto: Anke Donner


Naturnahe Erholung mit Grenzen: Campen und Biwakieren nur außerhalb


Das Campen oder Biwakieren innerhalb der Grenzen des Nationalparks ist nicht erlaubt. Für naturnahe Übernachtungen stehen jedoch zahlreiche offizielle Campingplätze und andere Unterkünfte im Harz außerhalb des Schutzgebietes zur Verfügung.

Symbolfoto.
Symbolfoto. Foto: Pixabay


Ein dringender Appell: Müll gehört nicht in die Natur!


Die illegale Müllentsorgung ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben und stellt ein gravierendes Problem für den Nationalpark dar. Man appelliert an alle Besucher, mitgebrachten Müll auch wieder mit nach Hause zu nehmen.

Entlang beliebter Wanderwege und auf Parkplätzen finden sich leider immer wieder achtlos weggeworfene Flaschen, Dosen, Zigarettenstummel, Plastikverpackungen und sogar Windeln. Eine besonders unschöne Angewohnheit ist das Zurücklassen gefüllter Hundekotbeutel am Wegesrand. Die Nationalpark-Ranger sind regelmäßig im Einsatz, um diesen Müll zu beseitigen, doch es ist ein ständiger Kampf gegen Windmühlen. Jedes Jahr kämen so über 1.000 Säcke Müll zusammen.

Viele Besucher sind sich der gravierenden Schäden, die durch achtlos weggeworfenen Abfall entstehen, vermutlich nicht bewusst. Eine Bananenschale benötigt etwa drei Monate, bis sie verrottet ist, eine Zigarettenkippe bis zu 60 Jahre! Dabei enthält ein einziger Zigarettenstummel über 4.000 Chemikalien und kann bis zu 40 Liter Wasser verschmutzen. Bedenken Sie auch, dass der Harz das größte Trinkwassereinzugsgebiet Deutschlands ist. Die Zersetzung von Blechdosen dauert rund 150 Jahre, Plastikverpackungen sogar bis zu 500 Jahre. Die dabei freigesetzten Schadstoffe gelangen in den Boden, ins Wasser und in die Nahrungskette und somit letztendlich wieder zu uns zurück.

Keine Mülleimer im Nationalpark: Dies dient dem Schutz der Wildtiere, die Mülltonnen als Nahrungsquelle betrachten und dadurch in Gefahr geraten könnten.

Persönlicher Beitrag zum Naturschutz: Mitgebrachter "Müll" sollte unbedingt wieder mit nach Hause genommen werden oder in einem passenden Mülleimer entsorgt werden.

Respekt der Natur gegenüber: Die scheinbare Wegwerfkultur und die damit verbundene Rücksichtslosigkeit sind ein großes Problem für sensible Ökosysteme. Verstöße gegen das Nationalparkgesetz können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für das Verbot von offenem Feuer beispielsweise können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wer Zeuge von Gesetzesverstößen wie illegaler Müllentsorgung oder Brandstiftung wird, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.