Region. Zum Jahreswechsel wurden wieder zahlreiche Änderungen im Verkehrsrecht für die Verkehrsteilnehmer relevant. Welche das sind und worauf sich Verkehrsteilnehmer 2018 einstellen müssen, erklärt die Verkehrswacht. Soviel vorweg: auch für Fußgänger gibt es neue Regelungen.
Es gibt neue Regelungen für die Rettungsgasse, für Radfahrer, die nun bei der Ampelregelung eine eigene Ampel benötigen oder die des Fahrzeugverkehrs beachten müssen und für die Handybenutzung (Regelung wird ausgehnt, die Bußgelder erhöht).
Bußgeldkatalog
Die Busgeldreform setzt die Toleranz für das Fehlverhalten deutlich herab. Mit 8 Punkten in Flensburg verliert man seine Fahrerlaubnis ( 2014 waren das 14 Punkte). dIe Punkteregelungen werden ausgeweitet. Neben den Autofahrern sind nun auch Radfahrer und Fußgänger von der Punkteregelung betr0ffen.
Illegale Rennen
Wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder teilnimmt muss mit bis zu 10 Jahren Haft rechnen, wenn jemand schwerverletzt oder getötet wird.
Telefonieren
Das bereits lange bestehende Handyverbot am Steuer wird verschärft. Neben dem leichtsinnigen Umgang mit dem Handy werden weitere elektronische Geräte einbezogen. Für Verstöße werden jetzt 100 Euro verbunden mit einem Punkt fällig. Wer das Handy während des Radfahrens benutzt zahlt 55 Euro.
Ampelfür Radfahrer
Die Lichtzeichen der Fußgängerampeln gelten für Radfahrer nun nicht mehr. Wenn keine speziellen Lichtzeichen für Radfahrer angebracht sind müssen die Zeichen der Autofahrer beachtet werden.
Kinder als Radfahrer
Eltern dürfen als Begleiter ihrer Rad fahrenden Kinder ebenfalls auf dem Gehweg fahren.
Gigaliner
Die Feldversuche mit sogenannten Gigaliner laufen Ende des Jahres aus. Sie dürfen bereits jetzt die Autobahnen und freigegebene Strecken benutzen.
Rettungsgasse
Die Rettungsgasse ist zwischen der linken Spur und den rechts daneben befindlichen Spuren zu bilden. Abschreckende Geldbußen von 200 bis 320 Euro sollen die Verkehrsteilnehmer dazu bringen frühzeitig, also nicht erst wenn alles steht, die Gasse zu bilden. Rettungsdienstes sollen schneller ihren Einsatzort erreichen.
Weitere Regelungen
Es gibt Veränderungen bei Gefahrguttransporten, bei TÜV-Untersuchen und bei Emissionen von Krädern sowie der Unterscheidung bei den e-bikes, die Verschleierung im Auto, Änderungen bei den Winterreifen, Anschnallpflicht für Behinderte beim Autotransport usw.
Kommt noch mehr auf uns zu?
Eine möglicherweise besondere gravierende Anpassung steht uns jedoch eventuell noch bevor.
Dieselfahrverbot in Großstädten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 22. Februar über die Dieselfahrverbote in Deutschen Großstädten entscheiden.
PKW-Maut
Auch bei der seit Jahren angekündigten Maut-Regelung für Pkw wird 2018 mit einer Entscheidung gerechnet.
Verbesserte Fahrlehrerausbildung
Im Planungsstadion ist eine verbesserte Fahrlehrerausbildung und höhere Anforderungen beim Führerscheinerwerb.
Neue Reifenkennzeichnung
Zum Stichtag, dem 1. Januarmüssen Winterreifen mit dem Alpinesymbol (dreizackiges Bergsymbol mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Reifen mit der M+S Kennzeichnung dürfen bis zum 30.September 2024 weiter genutzt werden.
eCall für alle Neuwagen
Ab 1. April wird für alle Neuwagen der Einbau eines eCall-Systems Pflicht. Bei einem Unfall wird durch das System automatisch einen 112-Notruf europaweit aus. Unfallhelfer werden zur Unfallstelle geleitet. Diverse Daten werden erfasst und weitergeleitet. Neben dem Standort, gibt es Angaben über die Zahl der Insassen und den Kraftstoff.
LKW-Maut auf Bundesstraßen
Ab 1. Juli wird das mautpflichtige Straßennetz erweitert. Auf etwa 40.000 Kilometer der Bundesstraßen wird die Lkw-Maut erhoben. Davon sind die Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger sind davon ausgenommen.
Fahrradanhänger
Wenn Fahrradanhänger breiter als l60 Zentimeter sind gelten neue Regeln ab 2018. Sie benötigen weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie Z an der Rückseite. Wenn die Hälfte des Fahrradrücklichtes verdeckt wird ist eine rote Rückleuchte am Anhänger erforderlich. Wenn der Anhänger breiter als 1 Meter ist wird auch an der Vorderseite eine Frontleuchte erforderlich.
Pedelec und eBike
Pedelecs die bis 25 km/h elektrisch gefahren oder durch Treten bewegt werden dürfen seit 2017 Radwege benutzen. Ein gesondertes Verkehrszeichen erlaubt das. Ausgenommen sind schnellere S-Pedelecs die mit elektrischer Unterstützung bis 45 km/h fahren können.
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