AbL: “Neuer Mastanlagen-Brand in Üfingen macht Brandschutz-Vorgaben dringlich”


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Angesichts der Meldungen über den Brand einer noch leeren Hähnchenmastanlage für 40.000 Masthühner in Üfingen (WolfenbüttelHeute.de berichtete) unterstützt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine rasche Klärung der Brandursachen ohne voreilige Festlegungen auf Brandstiftung.

Klar sei, dass Brandstiftung von der AbL wie von allen Bürgerinitiativen im bundesweiten „Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ eindeutig abgelehnt werde – man setze ausschließlich auf eine faire Auseinandersetzung im legalen Rahmen und im politischen Raum. Ebenso bekannt sei aber auch, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl von Mastanlagen kurz vor der Aufstallung der Tiere in Brand geraten sei, vor allem durch Fehler und technische Defekte beim Aufheizen und Trocknen der Ställe.

In etlichen Fällen seien Zehntausende Hühner oder Tausende Schweine in Groß-Mastanlagen sogar elendiglich verbrannt oder erstickt .

Die Stallbrände bekräftigen laut AbL die Vorschriften der Landes-Bauordnungen, wonach im Brandfalle die Rettung und Evakuierung von Menschen und auch Tieren sicherzustellen sei – durch Konstruktion und ggf. auch Größe der Ställe. Immer mehr niedersächsische Landkreise verlangten deshalb von den Investoren von Großmastanlagen die Vorlage entsprechender Brandschutzkonzepte. Die AbL forderte das zuständige niedersächsische Sozialministerium auf, sich bei der in Kürze zu erwartenden Handreichung für alle niedersächsischen Landkreise nicht um diese Kernfragen herum zu drücken. Die Bauordnung verlange eindeutig die Rettung und Evakuierung von Menschen und Tieren in angemessener Frist ohne Gefährdung der Feuerwehrleute – bloße Maßnahmen gegen Entstehung oder Ausbreitung von Bränden bzw. erweiterte Löschvorrichtungen reichten da bei weitem nicht aus.

„Auch unter dem Aspekt des Schutzes der Tiere vor dem Verbrennen wird deutlich, dass eine artgerechte und verantwortbare Tierhaltung nur in mittelständischen bäuerlichen Größenordnungen möglich ist“, betonte AbL-Sprecher Eckehard Niemann. In Ställen oberhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes von 1.500 Mastschweinen, 600 Rindern oder 20.000 Hühnern sei die ohnehin schwierige Tierrettung absolut unmöglich – vor allem, wenn die Tiere Auslauf nicht gewöhnt seien.


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