Aggressive Hunde? Bei uns gibt es keine Vorverurteilung

Wie geht man mit aggressiven Hunden um, sollte man angesichts der vielen Zwischenfälle manche Hunderassen generell anders behandeln? Das Land bezog dazu Stellung.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Am heutigen 4. Juni findet der diesjährige Tag des Hundes statt. Ein Tag an dem viel über den beliebten Vierbeiner gesprochen wird, auch über seinen Platz in unserer Gesellschaft. Während vielerorts ganz regelmäßig über die Rechte und Pflichten von Hunden und Hundehaltern debattiert wird, keimt auch immer wieder die Diskussion um gefährliche Hunde auf. Dies nicht ohne Grund, denn jährlich kommt es immer wieder zu Angriffen auf den Menschen. Doch wie geht das Land damit um?



Nach Kenntnis des Landes Niedersachsen kam es 2022 zu insgesamt 273 gemeldeten Angriffen von Hunden, die zu erheblichen Verletzungen bei Menschen geführt haben. Todesopfer sind glücklicherweise nicht zu beklagen.

Anders sieht es im Bereich "Tier/Tier" aus. So wurden im vergangenen Jahr 61 Fälle mitgeteilt, in denen Hunde andere Tiere getötet haben. In insgesamt 269 Fällen wurden Tiere schwer verletzt.

Hinzu kommen noch 95 weitere gemeldete Fälle von Verletzungen, die nicht weiter von den jeweiligen Landkreisen differenziert worden sind. Auch zu einer Tötung kam es.

Diese Zahlen seien allerdings nur eine Annährung, da es auch nicht-gemeldete Fälle gibt und einige Meldestellen wegen personeller Engpässe noch keine abschließenden Berichte abgegeben hätten, so teilt das Land mit.

Wie stuft das Land die Situation ein?


Angesichts dieser Zahlen könnte man sich fragen, ob es nicht weiterer Regelungen bezüglich aggressiver Hunde geben müsste. Das Land zeigt sich aber zuversichtlich: "Grundsätzlich haben sich die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) bewährt."

Das NHundG sehe nicht vor, dass in jedem gemeldeten Fall ein Wesenstest angeordnet wird. Erhält die Fachbehörde aber einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, kann getestet werden, ob eine sogenannte "Gefährlichkeit des Hundes" vorliegt.

Sollten bestimmte Rassen generell getestet werden?


Gerade bei großen, gern auch als Kampfhund bezeichneten Tieren werden oft besondere Schutzmaßnahmen gefordert. Doch eine Vorverurteilung gibt es in Niedersachsen nicht, wie das Land mitteilt.

Die Praxis zeige, dass das Verhalten der Hundehalter maßgeblichen Einfluss auf das Vorkommen, die Art und die Schwere eines Zwischenfalls mit Hunden hat. Dies sei unabhängig von der Hunderasse. Die Sachkunde und die persönliche Eignung der haltenden Personen, die Erziehung und die geeignete Ausbildung des Hundes sowie die Fähigkeit der haltenden Personen, den eigenen Hund in einzelnen Situationen richtig einzuschätzen und vor Konflikten zu bewahren, würden wesentlich dazu beitragen, ein aggressives Verhalten der Tiere zu vermeiden.

Nach vorliegenden Erfahrungen sei es deshalb ausreichend, wenn nur bei dem tatsächlich als gefährlich begutachteten Hund die Gefährlichkeit festgestellt wird.

Alle Hunderassen sind vor dem Gesetz gleich


Die Einstufung eines Hundes als per se gesteigert aggressiv oder gefährlich, anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse oder eines bestimmten Hundetyps, Größe oder Gewichts, sei wissenschaftlich nicht begründbar. Das Problem liege primär nicht
beim Hund, sondern „am anderen Ende der Leine“. Das Verhalten des Hundehalters sei hier entscheidend.

Niedersachsen setzt bei der Prävention von Beißvorfällen auf den sachkundigen Umgang der des Hundehalters mit dem Hund. Aus diesem Grund sei im Jahr 2013 der Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt worden.


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