Kostenpflichtiges Parken in Braunschweig: Rat beschließt neue Verordnung

Nach langem Ringen wurde nun im Rat der Stadt ein Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung gefasst.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Parkplatzsituation in Braunschweig soll sich ändern, für bislang kostenfreie Parkplätze sollen nun Gebühren fällig werden. Angelehnt an das bereits 1997 beschlossene Parkraumbewirtschaftungskonzept soll sich Braunschweig zukünftig von einer Autostadt zu einer modernen Mobilitätsstadt entwickeln. Dies beinhaltet unter anderem die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut, die im November erneut beschlossen worden ist. Über die Maßnahmen gab es aber einige Diskussion, so waren sich die Fraktionen im Rat bislang nicht einig. In der Ratssitzung am gestrigen Dienstag fiel nun endlich eine Entscheidung.



Zum ursprünglichen Antrag wurden etliche Änderungswünsche der Fraktionen eingereicht. So sollten vor allem die Bedürfnisse der betroffenen Bürger und Arbeitnehmer, die die Parkflächen nutzen, berücksichtigt werden. Sowohl BIBS als auch CDU gemeinsam mit der FDP schickten eigene Änderungsanträge ins Rennen. Letztlich stimmte der Rat aber mehrheitlich für eine weitere Variante, die die SPD zusammen mit den Grünen eingebracht hatte. Hierin wurden auch Vorschläge der anderen Fraktionen aufgenommen. Mit diesen Änderungen wurde dann auch der Ursprungsantrag mehrheitlich beschlossen. Die Stadt erhält nun also den Auftrag, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten für eine zukünftige Parkraumbewirtschaftung.

Das soll berücksichtigt werden


Die Anregung aus dem CDU/FDP-Antrag, den Betroffenen Zeit für die Umstellung und Umgewöhnung einzuräumen, wird im abgeänderten Antrag insofern aufgegriffen, als das erst im Mai 2023 mit der Parkgebührenerhebung im ersten Abschnitt begonnen werden soll. Die weiteren Parkscheinautomaten würden in den anderen Abschnitten laut Verwaltungsvorlage ohnehin erst frühestens im Herbst 2023 in Betrieb genommen werden. Damit soll den Betroffenen ausreichend Zeit für eine Umstellung und Umgewöhnung eingeräumt werden.

Außerdem sollen alle Beteiligten durch geeignete Maßnahmen über die Änderungen der Parkregelungen informiert werden. Gezielter als mit reinen Informationsveranstaltungen erreiche man die Betroffenen in den weit auseinanderliegenden Straßenzügen des Ausweitungsbereichs durch Faltblätter, die an parkenden Autos im Ausweitungsgebiet angebracht werden.

Um die Parksituation für Pendler zu verbessern, sollen Gespräche mit nicht-städtischen Betreibern von Parkhäusern und Tiefgaragen geführt werden, um gegebenenfalls weitere Dauerparkplätze zur Verfügung zu stellen. Auch das Handyparken soll attraktiver werden. Hier geht es besonders um die zusätzlich erhobenen 10 Cent bei der Nutzung des Angebots. Es soll nun überprüft werden, ob dies für die Nutzer optimiert werden kann - so wie man es auch in anderen Städten beobachten könne.

Okerumflut soll einbezogen werden


Eine flächendeckende Gebührenerhebung für das Parken in der Innenstadt werde voraussichtlich dazu führen, dass der Parkdruck auf Straßen außerhalb der Okerumflut zunehmen wird. Das sei bereits im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 1997 angenommen worden und auch in den Änderungsanträgen von CDU/FDP und BIBS aufgegriffen worden. Die Bereiche außerhalb der Okerumflut seien vielfach bereits einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Insofern sollte die Verwaltung unter Einbeziehung der betroffenen Stadtbezirke frühzeitig die Straßenzüge zwischen Okerumflut und wilhelminischem Ring in die Überlegungen zum Parkraummanagement mit einbeziehen.

Die Verwaltung soll außerdem sicherstellen, dass die angesprochenen Themen ebenso wie das Thema Park & Ride im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) mit behandelt werden.

Susanne Hahn, mobilitätspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Die neue Gebührenordnung soll zum 1. Mai 2023 in Kraft treten, was ein realistisches Ziel ist. Dies ermöglicht einen Zeitraum zur Umgewöhnung und zur Aufstellung der Parkautomaten. Bis dahin sollen die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden. Unterschiedliche Bedürfnisse sollen dabei weiterhin eine Rolle spielen: So sollen analoge und digitale Angebote wie beispielsweise das Handyparken gleichermaßen zugänglich sein. Generell sollten wir aber Mobilität nicht mehr nur vom Auto her denken – der ÖPNV wird immer attraktiver, beispielsweise durch das 49-Euro-Ticket, das nächstes Jahr eingeführt wird.“

FDP ist nicht zufrieden


„Zu wenig“, urteilt die FDP-Ratsfraktion über den Versuch von SPD und Grünen, nun doch den Verwaltungsentwurf etwas zu entschärfen. „Es freut uns, dass SPD und Grüne sich an einigen Kernpunkten unseres Änderungsantrags orientiert haben“, sagt Mathias Möller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Offenbar haben sie nun auch bemerkt, dass man selbst Autofahrer nicht über Gebühr belasten darf.“ Allerdings geht Möller der Antrag nicht weit genug. „Uns fehlt der Aspekt der Parkdauer – drei Stunden reichen für die meisten Anliegen nicht aus. Auch Monats- oder Wochentickets sind leider nicht enthalten. So wären Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich schlechter gestellt als zuvor.“ Auch die Umwandlung privater Flächen in Parkraum sei offenbar kein Thema für SPD und Grüne, ebenso die Kostenbefreiung für Elektroautos. „Ohne diese Aspekte zumindest ansatzweise mit aufgenommen zu haben, ist der Änderungsantrag für uns nicht zustimmungsfähig“, sagt Möller, ergänzt aber: „Positiv ist, dass sich Rot/Grün auch aufgrund unseres Drucks bewegt hat.“


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