Region. In der vergangenen Nacht war es wieder soweit: Die Uhren wurden von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Damit beginnt in Deutschland die Sommerzeit. Während viele Menschen die „verlorene“ Stunde gar nicht wahrnehmen, gerät bei anderen der Biorhythmus kräftig durcheinander. Zudem muss nun besonders auf Wild geachtet werden. Der ADAC hat dazu einige wichtige Tipps.
Insbesondere für die Menschen, die die „verlorene“ Stunde gar nicht wahrnehmen gilt es, in den folgenden Tagen besonders vorsichtig und vorrausschauend zu fahren und sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen. Denn Müdigkeit gepaart mit gemindertem Konzentrationsvermögen kann schlimme Folgen haben. „Bei einem Tempo von 100 Kilometer/Stunde legt das Fahrzeug in nur einer unachtsamen Sekunde eine Strecke von fast 30 Metern zurück", erklärt Herbert Fuss, Verkehrsexperte des ADAC.
Tiere kennen keine Uhrzeit
Und noch eine weitere Gefahr bringt die Zeitumstellung für Verkehrsteilnehmer mit: Wildtiere wie Rehe und Wildschweine kennen keine Uhrzeit und sind auch in der Dämmerung unterwegs. Durch die Umstellung verlängert sich der Zeitraum, in dem Berufsverkehr und Morgendämmerung zusammenfallen. Hier herrscht dann nicht nur auf den Straßen, sondern auch in Wäldern und auf Feldern hohe Betriebsamkeit. Denn Rehe begeben sich im Frühjahr verstärkt auf Futtersuche und viele Wildschweine sind mit ihren Frischlingen unterwegs. Dabei kreuzen die Tiere häufig die Straßen und können mit Fahrzeugen aller Art kollidieren. Fuss: „Vor diesem Hintergrund appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere in den nächsten Tagen und Wochen besonders vorsichtig und vorrausschauend zu fahren.“
Weitere Tipps
Geschwindigkeit reduzieren: Besonders an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern sowie in der Dämmerung sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren. Bei Tempo 70 benötigt ein Fahrzeug rund 70 Meter, um zum Stehen gebracht zu werden, bei Tempo 100 ist der Anhalteweg mit 130 Meter mehr als doppelt so lang.
Abstand halten: Ein ausreichender Abstand, (halber Tachostand) zum vorausfahrenden Fahrzeug ermöglicht es, rechtzeitig zu reagieren, falls ein Tier die Fahrbahn überquert.
Den Fahrbahnrand beobachten: Das Verkehrszeichen Wildwechsel ist nicht überall vorhanden und das Wild kennt keine Verkehrszeichen. Deshalb sollte auf Anzeichen von Wildtieren am Fahrbahnrand geachtet werden, wie zum Beispiel leuchtende Augen in der Dunkelheit.
Nicht aufblenden: Wenn Wild am Straßenrand auftaucht, sofort die Geschwindigkeit reduzieren. Sind Tiere auf der Fahrbahn, sollte man versuchen, sie durch Hupen zu vertreiben. Tiere nicht mit dem Fernlicht blenden. Dies kann die Tiere verwirren.
Nicht ausweichen
Wenn ein Zusammenstoß mit einem Tier unausweichlich ist, sollten Autofahrer nicht versuchen, unkontrolliert auszuweichen. Das kann gefährlich sein und zu einem Frontalzusammenstoß oder einem Baumunfall führen. Im Falle einer Kollision rät Herbert Fuss, Ruhe zu bewahren und empfiehlt folgende Schritte:
Warnblinkanlage einschalten: Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig gewarnt, selbst rechtzeitig die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern: Darauf achten, dass das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle (mindestens 150 Meter) aufgestellt wird.
Polizei oder Jagdpächter benachrichtigen: Rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 oder den örtlichen Jagdpächter an, denn geschädigte Autofahrer benötigen zur etwaigen Schadens-regulierung mit der Kfz-Versicherung eine Wildschadenbescheinigung.
Verletzte Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, da sie sich wehren und Menschen verletzen können.
Tiere nicht entfernen: Auf keinen Fall darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, da dies als Wilderei angesehen werden kann.
So funktioniert die Schadenregulierung
Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, werden in der Regel von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt. „Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt“, erklärt Herbert Fuss. Zum Haarwild zählen Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen. Bei Unfällen mit Vögeln greift hingegen nicht immer die Teilkaskoversicherung. In diesen Fällen kann möglicherweise die Vollkaskoversicherung einspringen. Fuss: „Zu beachten ist, dass die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse führen kann.“
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