Region. Erst im Januar dieses Jahres wurde in Gifhorn ein Wolf von einem Auto angefahren, am gestrigen Donnerstag kam es in Salzgitter mitten auf der vielbefahrenen Industriestraße Mitte zu einem weiteren tödlichen Unfall mit einem Jungtier. Doch wie stuft die Versicherung eigentlich so einen Unfall ein? Handelt es sich beim Wolf um ein Wildtier und wer zahlt?
Dieser Frage ist regionalHeute.de nachgegangen und hat dazu einen Versicherungsexperten befragt.
Sebastian Heise, Sprecher der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, gab zu bedenken, dass jede Versicherung die genaue Einteilung selbst definiert. So natürlich auch die Frage um einen möglichen Schadensersatz. Es handele sich dabei natürlich um eine spannende Frage - diese ließe sich aber am besten mit einem Blick in die eigene Versicherungspolice beantworten:
"Bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig sind Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art in der Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung grundsätzlich eingeschlossen. Daher spielt es für unsere Kunden keine Rolle, ob es sich um ein Reh, ein Wildschwein, oder, wie in diesem sehr ungewöhnlichen Fall, um einen Wolf handelt. Dies trifft so aber nicht auf alle KFZ-Versicherer zu - wer sich unsicher ist, welche Art von Unfall seine Versicherung abdeckt, sollte in seinen Unterlagen nachschauen oder direkt bei seinem Anbieter nachfragen."
Die #Polizei #Salzgitter meldet einen angefahrenen #Wolf. Leider ist das junge Tier verstorben.
Es wurde beim Überqueren der Straße von einem Pkw erfasst. Der Fahrerin wurde zum Glück nicht verletzt.
Dies ist der erste Fall eines bei einem Unfall verstorbenen Wolfes in SZ. pic.twitter.com/lVQX91l5Vg
— Polizei SZ / PE / WF (@Polizei_SZ) 5. April 2018
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