Region. In den offiziellen Polizeimeldungen zu Unfällen oder anderen Schadensereignissen ist häufig von verschiedenen Kategorien von Verletzten die Rede. Doch wann ist man nur leicht und ab wann schwer verletzt? Mitunter stimmt auch die Selbsteinschätzung der Betroffenen nicht mit der veröffentlichten Meldung überein. regionalHeute.de ging der Sache nach und fragte bei der für die gesamte Region zuständigen Polizeidirektion Braunschweig nach, wie die Begriffe zu verstehen sind.
Während tödlich und lebensgefährlich verletzt eigentlich recht eindeutig sind, gibt es bei den anderen Bezeichnungen häufig Unklarheiten. Zumeist ist von leicht oder schwer Verletzten, manchmal auch von schwerst Verletzten oder nur Verletzten die Rede. Es wurde aber auch schon erheblich oder nicht unerheblich verletzt geschrieben. Wir wollten nun von der Polizei wissen, ob es für die Begriffe feste Definitionen im Polizeigebrauch gibt, wie diese lauten und ob es eine Vorgabe gibt, dass diese einheitlich angewendet werden.
Nur drei Kategorien vorgesehen
Wie Andrea Haase, Leiterin der Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig, mitteilt, erfolgt die Einordnung der Verletzungen nach dem § 2 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz. Und dort sind eigentlich nur drei Kategorien vorgesehen: Getötete, Verletzte und Schwerverletzte. Als Getötete werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Verletzte sind Personen, die bei dem Unfall Körperschäden erlitten haben. Werden diese deshalb zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte.
"Leicht verletzt" ist Interpretationsfrage
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bezeichnung "leicht verletzt" offenbar in der Interpretation der bearbeitenden Beamten liegt. Auch ist es durchaus möglich, dass man subjektiv schwere Verletzungen davon tragen kann, wenn diese aber nicht stationär behandelt werden müssen, nicht offiziell als schwer verletzt gilt.
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